Mehr zum Thema
Kein pauschales Musikboxenverbot in Freiburger Parks
Gemeinsam sind wir stärker! Daher haben wir uns mit verschiedenen Freiburger Akteur*innen und Gruppierungen zu einem gemeinsamen Bündnis zusammengeschlossen, um unter anderem gegen die neue Satzung der Stadt Freiburg zu klagen.
Inhalt der Satzung:
In der neuen Satzung ist unter anderem enthalten, dass das Spielen von Musikinstrumenten und das Betreiben von Musikboxen zwischen 23 und 6 Uhr verboten ist. Die Lautstärke ist dabei irrelevant.
Es gab keine rechtliche Notwendigkeit für das Musikboxenverbot
Rechtlich gibt es keine Regelungsnotwendigkeit für ein verschärftes, generelles Verbot von Musikboxen. Die allgemeine Polizeiverordnung verbietet alle Tätigkeiten, die die Nachtruhe stören. Also auch das laute Betreiben eines großen Lautsprechers in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung. Das heißt auch, dass das leise Verwenden einer Musikbox erlaubt ist.
Freiburg braucht nicht-kommerzielle Freiräume für alle
Als offene und lebendige Stadt wollen wir, dass sich alle Menschen in Freiburg aufhalten können. Deswegen braucht es nicht-kommerzielle Freiräume, wie die Freiburger Parks, in denen kein Kauf-Zwang besteht. Diese Räume sind essentiell für das Sozialleben und die Möglichkeit der Persönlichkeitsentfaltung.
Jugendbeteiligung ist ein Grundrecht und kann nicht übergangen werden
Die Parkanlagensatzung wurde ohne die Beteiligung von jungen Menschen beschlossen. Jedoch ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ein Menschenrecht. Die Stadt ist durch die internationale Kinderrechtskonvention und die Gemeindeordnung des Landes Baden-Württemberg verpflichtet Jungendliche in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, zu beteiligen.
Pauschalisieren statt strategischer Herangehensweise
Das jetzt geltende Musikboxenverbot ist zu pauschal und gilt nicht nur für die “Problemzonen” in Parks. Wirkliche Konflikte bestehen bislang fast ausschließlich an bestimmten Stellen im Seepark. Die anderen Parkanlagen auch in das Verbot zu nehmen, ist unbegründet. Damit halten wir es für nicht verhältnismäßig.
Wir dulden keine grundlosen Grundrechtseinschränkungen
Die Parkanlagensatzung ist ein rechtlicher Trick. Die Stadt Freiburg kann Musik im öffentlichen Raum nicht pauschal verbieten. Deswegen hat sie die Freiburger Parks umgewidmet und eine “Benutzungssatzung” erlassen. Dieses Vorgehen ermöglicht auch weitere Grundrechtseinschränkungen ohne vernünftigen Grund.
Die neue Parkanlagensatzung ist ein Eingriff in die Kunstfreiheit
Die Parkanlagensatzung stellt auch einen ungerechtfertigten Eingriff in die Kunstfreiheit dar. Denn durch die Satzung ist auch eine Jamesession in der hintersten Ecke des Dietenbachparks verboten. Musikalische Darbietungen waren grundsätzlich nie Teil der Beschwerdelage.
Junge Menschen werden unter Generalverdacht gestellt
Die Parkanlagensatzung stellt junge Menschen unter Generalverdacht und verdrängt sie aus dem öffentlichen Raum. Sie sind zu laut und störend. Das ist ein realitätsfernes Bild von zu lauten, rücksichtslosen Jugendlichen. Viele junge Menschen, die sich abends im Seepark oder Dietenbachpark aufhalten sind rücksichtsvoll.
Die Argumentation wurde in Zusammenarbeit mit unseren Bündnispartner*innen im Klagebündnis gegen das Musikboxenverbot ausgearbeitet. Bündnispartner*innen waren der Stadtjugendring, der Arbeitskreis kritischer Jurist*innen, die Interessengemeinschaft Subkultur, die Stadtratsfraktion JUPI, die Grüne Jugend, Urbanes Freiburg, DIE PARTEI, die Liste Teilhabe- und Inklusion Freiburg, die Stadtratsfraktion Eine Stadt für alle, die Grüne Alternative Freiburg, die Unabhängigen Frauen Freiburg, die Stadtratsfraktion Linke Liste und die Kulturliste Freiburg.